Nicht selten wagen Arbeitslose den Schritt in die Selbstständigkeit, wenn trotz intensiver Jobsuche kein passendes Beschäftigungsverhältnis gefunden wird. Mit einem Anteil von 10% ist dies keine Seltenheit. Studien zeigen, dass diese Gründerzuschuss oft erfolgreich und nachhaltig sind.
Doch gerade zu Beginn fehlt es oft an finanziellen Mitteln. Lassen Sie Ihren Traum von der Selbstständigkeit nicht daran scheitern! Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Arbeitsagentur oder das Jobcenter Sie bei den ersten Schritten unterstützen. Hier erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten für Sie infrage kommen.
Gründungszuschuss:
-Voraussetzungen, Höhe und Dauer-
Wenden Sie sich an Ihre Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit und erläutern Sie Ihr Vorhaben. Diese entscheidet, ob Sie über die notwendigen Kompetenzen für die Selbstständigkeit verfügen. Um den Gründungszuschuss zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1.Sie beziehen ALG 1 und beenden Ihre Arbeitslosigkeit durch die Existenzgründung
- Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden
- Bei Aufnahme der Selbstständigkeit muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen bestehen
- Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens sowie Ihre persönliche und fachliche Eignung bestätigen.
Gründungszuschuss wird zunächst für 6 Monate gewährt. Die Höhe entspricht Ihrem zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich. Nach 6 Monaten können Sie weitere 9 Monate lang 300 Euro monatlich erhalten, wenn Sie nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.
Einstiegsgeld:
-Voraussetzungen, Höhe, Dauer-
Das Einstiegsgeld können Sie formlos beim Jobcenter beantragen, bevor Sie sich selbstständig machen. Hier gelten folgende Kriterien:
1.Sie beziehen vor Aufnahme der Selbstständigkeit ALG II
- Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich und mindestens 15 Stunden pro Woche aus
- Ihre Selbstständigkeit muss geeignet sein, Ihre Hilfebedürftigkeit langfristig zu überwinden
Die maximale Förderdauer beträgt 24 Monate. Die Höhe des Einstiegsgelds wird individuell festgesetzt oder als pauschale Summe gewährt und beträgt maximal 50 % der ALG-2-Regelleistung. Dieser Betrag kann je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft erhöht werden. Anfangs wird das Einstiegsgeld meist für 6 Monate bewilligt und kann anschließend verlängert werden.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung
Neben den Antragsformularen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters sollten Sie folgende Dokumente einreichen:
1.Businessplan
- Lebenslauf
- Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit
- Gegebenenfalls die nötige Erlaubnis oder Zulassung für die Berufsbranche
- Tragfähigkeitsbescheinigung
Das Jobcenter entscheidet, ob für die Beurteilung der Tragfähigkeit eine fachkundige Stellungnahme erforderlich ist. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, um professionell und überzeugend aufzutreten.
Kein Rechtsanspruch auf Förderungen
Sowohl bei ALG I als auch bei ALG II handelt es sich bei der Vergabe von Zuschüssen und der Festlegung der Einstiegsgeldhöhe um Ermessensleistungen der Vermittlungsfachkraft. Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf. Daher sind aussagekräftige Unterlagen, eine gründliche Vorbereitung und das Wissen um die richtigen Argumente entscheidend. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist dabei unerlässlich.
AVGS: Kostenlose Coachings für Existenzgründer
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ideal, um sich optimal auf die Selbstständigkeit und die Beantragung von Fördermitteln vorzubereiten. Einen Rechtsanspruch auf einen AVGS haben Sie, wenn Sie länger als sechs Wochen ALG I beziehen. Andernfalls liegt die Vergabe im Ermessen der Arbeitsagentur. Die Gutscheine beinhalten Details wie Umfang und Dauer und können bei zertifizierten Bildungsträgern eingelöst werden.
Die Schulungsinhalte legen Sie mit Ihrem Coach fest und arbeiten gemeinsam an Softskills, Business- und Finanzplänen sowie Ihrem Geschäftskonzept. Durch einen überzeugenden Businessplan erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine positive fachkundige Stellungnahme und den Erhalt von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld erheblich. Der AVGS ist für Sie kostenlos – fragen lohnt sich also!